Handwerksrolle
Wer sich in einem handwerklichen Beruf selbständig machen möchte, ist nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks verpflichtet, sich in die bzw. das Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eintragen zu lassen.Dabei sind die handwerklichen Berufe unterteilt in die "zulassungspflichtigen" Handwerke gem. Anlage A, die "zulassungsfreien" Handwerke gem. Anlage B1 und die "handwerksähnlichen" Gewerbe gem. Anlage B2. Berufe, die in der 'Anlage B' aufgezählt sind, können ohne besondere Qualifikationen ausgeübt werden. Sie sind neben der Gewerbeanmeldung bei der Handwerkskammer anzuzeigen. (nach www.hwk-os-el.de)
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